Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Rough-Mix – Veranstaltungstechnik
Inhaber: Rüdiger Hardtke


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rough-Mix, Inhaber Rüdiger Hardtke (nachfolgend „Auftragnehmer“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder

tatsächliche Aufnahme der Leistung


3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, insbesondere:

technische Betreuung (z. B. FOH, Monitor, Systemtechnik)

Planung, Auf- und Abbau

Vermietung von Technik


Änderungen oder Erweiterungen nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.

5. Vergütung (Tagessatz)

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines Tagessatzes.

Ein Tagessatz entspricht einer Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden und ist auch dann vollständig zu zahlen, wenn die tatsächliche Einsatzdauer darunter liegt.

Überschreitungen von 10 Stunden werden anteilig berechnet (Tagessatz / 10).
Angefangene Stunden werden voll berechnet.

Maßgeblich ist die gesamte Einsatzzeit gemäß Abschnitt „Arbeitszeit und Personal“.


6. Fahrtzeiten und Fahrtkosten

Fahrtzeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Zusätzlich wird eine Kilometerpauschale berechnet:

Deutschland: 0,50 € pro Kilometer

Schweiz: 0,70 € pro Kilometer


Dies gilt auch für Materialtransporte, Zusatzfahrten und logistische Fahrten.


7. Arbeitszeit und Personal

Die Arbeitszeit umfasst:

Fahrtzeit

Aufbau

Veranstaltungsdauer

Abbau

Wartezeiten


Wartezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

Mehrstunden werden gesondert berechnet.


8. Verpflegung des Personals

Bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden stellt der Auftraggeber eine angemessene Verpflegung für das eingesetzte Personal sicher.

Hierzu gehören insbesondere:

eine warme Mahlzeit zur Mittagszeit

eine vollwertige Mahlzeit am Abend


Kalte Snacks oder ausschließlich belegte Brötchen/Sandwiches gelten nicht als ausreichend.
Während der gesamten Einsatzdauer sind Getränke, insbesondere Wasser, bereitzustellen.
Alternativ kann eine angemessene Verpflegungspauschale vereinbart werden.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.

Dazu gehören insbesondere:

Bereitstellung von Ansprechpartnern

Abstimmung mit anderen Gewerken

Zugang zu Veranstaltungsorten

Einhaltung von Zeitplänen


Verzögerungen oder Mehraufwand, die hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet.


10. Übergabe und Gefahrübergang

Mit der Übergabe der Technik an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung vollständig auf den Auftraggeber über.

Die Verantwortung endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Technik.


11. Zustand bei Übergabe

Die Mietgegenstände gelten bei Übergabe als vollständig, funktionsfähig und mangelfrei, sofern keine Mängel bei der Übergabe festgehalten werden.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.


12. Rückgabe und Prüfung

Die Rücknahme der Technik durch den Auftragnehmer gilt nicht als Bestätigung eines mangelfreien Zustands.

Eine detaillierte Prüfung kann auch nachträglich erfolgen.
Festgestellte Schäden können entsprechend nachberechnet werden.


13. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet während der gesamten Mietdauer uneingeschränkt für:

Verlust

Diebstahl

Beschädigung

Dies gilt auch für Schäden durch Dritte.

Die Haftung erfolgt zum Wiederbeschaffungswert einschließlich aller Nebenkosten.


14. Vermietausfall und Folgekosten

Kann Material aufgrund von Beschädigung, Verlust oder verspäteter Rückgabe nicht weitervermietet werden, haftet der Auftraggeber auch für daraus entstehende Schäden.

Dies umfasst insbesondere:

Vermietausfall

Kosten für Ersatzanmietungen

organisatorischen Mehraufwand


15. Versicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietdauer angemessen gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu versichern.


16. Nutzung der Technik

Die Technik ist sachgemäß zu verwenden und vor Witterungseinflüssen sowie unbefugtem Zugriff zu schützen.


17. Technikausfall

Technische Ausfälle können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

Veranstaltungsabbrüche

Umsatzausfälle

Folgeschäden


außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


18. Haftungsbegrenzung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Auftragswert begrenzt.


19. Infrastruktur und Strom

Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine geeignete Stromversorgung sowie sichere Arbeitsbedingungen vorhanden sind.

Für daraus entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.


20. Kündigung aus wichtigem Grund

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder abzubrechen, wenn:

Sicherheitsrisiken bestehen

Anweisungen missachtet werden

die Durchführung unzumutbar ist


Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.


21. Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Es gelten folgende Stornokosten:

bis 14 Tage: kostenfrei

13–7 Tage: 30 %

6–2 Tage: 60 %

weniger als 48 Stunden: 100 %


Bereits entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.


22. Auslandseinsätze (insbesondere Schweiz)

Alle zusätzlichen Kosten (z. B. Zoll, Abgaben, Genehmigungen) trägt der Auftraggeber.


23. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.



24. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


25. Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.